Fahrtenbuch oder 1-%-Regelung: Was lohnt sich für dich?
Wer einen Dienstwagen auch privat nutzen darf, hat einen geldwerten Vorteil und muss ihn versteuern. Wie hoch er ausfällt, darfst du auf zwei Wegen ermitteln: pauschal über die 1-%-Regelung oder tatsächlich über ein Fahrtenbuch. Die Wahl ist keine Formalie — zwischen beiden Methoden liegen bei gleichem Fahrzeug oft mehrere tausend Euro im Jahr.
Die 1-%-Regelung in Kurzform
Zwei Bestandteile:
- Privatnutzung: 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat. Maßgeblich ist der inländische Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung inklusive Sonderausstattung und Umsatzsteuer — nicht der tatsächlich gezahlte Kaufpreis. Rabatte, Gebrauchtwagenpreis oder Leasingrate spielen keine Rolle.
- Arbeitsweg: zusätzlich 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer und Monat für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
Der Reiz: null Aufzeichnungsaufwand. Der Nachteil: Die Pauschale unterstellt eine kräftige Privatnutzung — und rechnet unabhängig davon, ob du tatsächlich privat fährst.
Sonderfall Elektroauto
Für rein batterieelektrische Dienstwagen wird nur ein Viertel des Bruttolistenpreises angesetzt — effektiv 0,25 % statt 1 %. Die dafür geltende Preisgrenze wurde zum 19. Juli 2025 von 70.000 € auf 100.000 € angehoben. Darüber sowie bei qualifizierten Plug-in-Hybriden gilt die halbierte Bemessung (0,5 %). Die Viertelung wirkt auch auf den Arbeitsweg-Anteil.
Das verschiebt die Rechnung erheblich: Bei einem E-Auto ist die Pauschale so günstig, dass sich ein Fahrtenbuch nur noch selten lohnt.
Die 0,002-%-Regelung: der Homeoffice-Hebel
Die 0,03-%-Pauschale für den Arbeitsweg unterstellt 15 Fahrten pro Monat beziehungsweise 180 im Jahr. Wer seltener ins Büro fährt — Homeoffice, Teilzeit, Außendienst —, zahlt damit für Fahrten, die nie stattgefunden haben.
Die Alternative ist die Einzelbewertung mit 0,002 % des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer und tatsächlicher Fahrt, begrenzt auf 180 Fahrten im Jahr. Voraussetzung: Du musst dem Arbeitgeber monatlich schriftlich mitteilen, an welchen konkreten Tagen du den Wagen für den Arbeitsweg genutzt hast.
Die Faustregel: Unter 180 Bürotagen im Jahr ist die Einzelbewertung günstiger. Bei zwei Homeoffice-Tagen pro Woche sind das schnell ein paar hundert Euro.
Für die Lohnabrechnung legen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Methode für das Jahr fest und können sie unterjährig nicht wechseln. In der eigenen Einkommensteuererklärung bist du daran allerdings nicht gebunden — dort darfst du einheitlich für das ganze Jahr zur günstigeren Variante wechseln.
Genau dafür brauchst du eine belastbare Aufzeichnung deiner Arbeitswege — und deshalb ist „Arbeitsweg" auch keine Unterart der Privatfahrt, sondern eine eigene Kategorie im Fahrtenbuch (siehe Was das Finanzamt verlangt).
Wann das Fahrtenbuch gewinnt
Beim Fahrtenbuch versteuerst du den tatsächlichen Privatanteil an den Gesamtkosten des Fahrzeugs. Es lohnt sich, wenn mindestens eine dieser Bedingungen zutrifft:
- Geringer Privatanteil. Unter etwa 20–30 % private Nutzung kippt die Rechnung meist zugunsten des Fahrtenbuchs.
- Hoher Bruttolistenpreis. Die Pauschale skaliert mit dem Listenpreis, deine tatsächliche Privatnutzung nicht.
- Abgeschriebenes oder gebraucht gekauftes Fahrzeug. Die 1-%-Regelung rechnet mit dem Neupreis, das Fahrtenbuch mit den echten Kosten — bei einem alten Wagen mit hohem Listenpreis ist der Unterschied dramatisch.
- Kurzer Arbeitsweg bei viel Außendienst.
Dagegen spricht: ein günstiges Fahrzeug, viel Privatnutzung, ein E-Auto unter der 100.000-€-Grenze — oder schlicht die Sorge, das Fahrtenbuch nicht durchzuhalten. Denn ein verworfenes Fahrtenbuch bringt dich rückwirkend zur 1-%-Regelung, du hast dann den Aufwand gehabt und die Pauschale (siehe Fahrtenbuch abgelehnt).
Ein Rechenbeispiel
Ein drei Jahre alter Kombi, Bruttolistenpreis 55.000 €, Arbeitsweg 20 km, Jahresfahrleistung 25.000 km, davon 4.000 km privat (16 %). Gesamtkosten des Fahrzeugs im Jahr: 9.000 €.
- 1-%-Regelung: 550 €/Monat Privatnutzung + 0,03 % × 55.000 € × 20 km = 330 €/Monat Arbeitsweg → 10.560 € geldwerter Vorteil im Jahr.
- Fahrtenbuch: 16 % von 9.000 € = 1.440 € für die Privatnutzung, dazu der tatsächliche Arbeitsweg-Anteil.
Die Differenz wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert — bei 40 % Grenzbelastung sind das rund 3.000 € Unterschied im Jahr. Dafür lohnt sich Aufzeichnen.
Bei einem 30.000-€-Wagen mit 60 % Privatnutzung dreht sich das Ergebnis um: Dann ist die Pauschale sowohl einfacher als auch günstiger.
Was sich 2026 sonst geändert hat
Für Arbeitnehmer ohne Dienstwagen — und für den Vergleich relevant — ist die Entfernungspauschale ab dem 1. Januar 2026 einheitlich auf 0,38 € ab dem ersten Kilometer angehoben worden (vorher 0,30 € für die ersten 20 km, erst danach 0,38 €). Grundlage ist das Steueränderungsgesetz 2025.
Xorino Log führt Arbeitswege als eigene Kategorie und weist sie im Export getrennt aus — die Grundlage sowohl für die 0,002-%-Einzelbewertung als auch für die Fahrtenbuchmethode.
Quellen
- Haufe: Dienstwagen — Besteuerung privater Fahrten
- Finanztip: Firmenwagen, geldwerter Vorteil, 1-Prozent-Regelung
- VWFS: 0,25-%-Regelung für Elektroautos 2026
- SBK: Neue Entfernungspauschale 2026
- ADAC: Pendlerpauschale 2026
Kein Steuerrat. Dieser Artikel erklärt allgemeine Regeln und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Ob und wie sie auf deine Situation zutreffen, klärst du mit deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater. Stand: 15.08.2026 — Steuerrecht ändert sich; prüfe bei älteren Artikeln die Quellen.
Gilt für Deutschland.