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Halber Sachbezug: die 500-km-Regel richtig nachweisen

Wer in Österreich einen Firmenwagen auch privat nutzen darf, versteuert dafür einen Sachbezug — einen monatlichen Betrag, der als Teil des Gehalts gilt und Lohnsteuer sowie Sozialversicherung auslöst. Der volle Sachbezug ist spürbar: bis zu 960 € im Monat.

Es gibt aber eine Halbierung. Und sie hängt an einer einzigen Zahl.

Die Sätze 2026

Voller SachbezugHalber Sachbezug
CO₂ über der Grenze2 % der Anschaffungskosten, max. 960 €/Monat1 %, max. 480 €/Monat
CO₂ bis zur Grenze1,5 % der Anschaffungskosten, max. 720 €/Monat0,75 %, max. 360 €/Monat
Null-Emissions-Fahrzeugekein Sachbezug

Bemessungsgrundlage sind die tatsächlichen Anschaffungskosten inklusive Umsatzsteuer und Sonderausstattung.

Die CO₂-Grenze sinkt jahrgangsweise und richtet sich nach dem Jahr der Erstzulassung des Fahrzeugs — nicht nach dem laufenden Jahr. Für Erstzulassungen ab 2025 liegt sie bei 126 g/km (WLTP); für ältere Fahrzeuge gelten die jeweils höheren Werte ihres Zulassungsjahrgangs (2024: 129 g/km, absteigend bis 141 g/km für Zulassungen ab April 2020). Der einmal maßgebliche Wert bleibt für das Fahrzeug bestehen.

Reine Elektrofahrzeuge sowie E-Krafträder und Fahrräder mit null CO₂-Ausstoß sind ganz vom Sachbezug befreit. Hybride sind es nicht — das ist der häufigste Irrtum in diesem Bereich.

Die 500-km-Regel

Der halbe Sachbezug gilt, wenn der Dienstwagen nachweislich im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 500 km monatlich privat genutzt wird — also nicht mehr als 6.000 km im Jahr.

Drei Details, an denen es in der Praxis scheitert:

  1. Der Arbeitsweg zählt zur Privatnutzung. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind hier privat — und sie sind bei den meisten der größte Posten. Bei 20 km einfacher Strecke und 20 Arbeitstagen sind das allein 800 km im Monat, die Grenze ist damit gerissen, bevor eine einzige echte Privatfahrt stattgefunden hat.
  2. Es ist ein Jahresdurchschnitt. Ein Monat mit 900 km privat ist unschädlich, solange die Jahressumme unter 6.000 km bleibt. Das entschärft Urlaubsfahrten — verlangt aber eine Aufzeichnung über das ganze Jahr, nicht Stichproben.
  3. Nachweislich heißt: mit lückenlosem Fahrtenbuch. Reisekostenabrechnungen oder Fahrtenberichte genügen dafür ausdrücklich nicht.

Warum gerade hier so viele Nachweise scheitern

Der halbe Sachbezug ist ein Alles-oder-nichts-Nachweis. Fehlt ein Monat, ist der Jahresdurchschnitt nicht belegt — und es gilt der volle Sachbezug, rückwirkend. Bei einem Fahrzeug an der 960-€-Obergrenze sind das 5.760 € zusätzlicher Sachbezug im Jahr, auf die Lohnsteuer und Sozialversicherung anfallen.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Grenze knapp ist: Wer pendelt, liegt fast immer darüber. Der halbe Sachbezug lohnt sich realistisch für Menschen mit kurzem Arbeitsweg, mit Homeoffice — oder für Zweitfahrzeuge, die überwiegend dienstlich bewegt werden.

Deshalb ist der praktische Wert einer laufenden Aufzeichnung weniger der Nachweis am Jahresende als die Zwischenstandsanzeige: Wer im September sieht, dass er bei 5.100 km liegt, kann in den letzten Monaten gegensteuern. Wer es erst im Januar ausrechnet, kann nur noch feststellen, dass es nicht gereicht hat.

Was das Fahrtenbuch enthalten muss

Es gelten die allgemeinen österreichischen Anforderungen — lückenlos, zeitnah, nachträgliche Änderungen nachvollziehbar, mit Datum, Uhrzeiten, Ausgangs- und Zielpunkt, Zweck und Kilometerständen. Entscheidend für den Sachbezugsnachweis ist zusätzlich die saubere Trennung von beruflichen und privaten Kilometern, wobei der Arbeitsweg zu den privaten gehört. Die vollständige Liste: Pflichtangaben und Form in Österreich.

Ein Fahrtenbuch wird in Österreich außerdem verlangt für den Nachweis rein betrieblicher Nutzung ohne Privatanteil und für Poolfahrzeuge.


Xorino Log führt einen laufenden Zähler für die 500-km-Grenze, rechnet den Arbeitsweg korrekt als privat und zeigt schon während des Jahres, ob der Jahresdurchschnitt noch hält.

Quellen

Kein Steuerrat. Dieser Artikel erklärt allgemeine Regeln und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Ob und wie sie auf deine Situation zutreffen, klärst du mit deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater. Stand: 15.08.2026 — Steuerrecht ändert sich; prüfe bei älteren Artikeln die Quellen.

Gilt für Österreich.