Kilometergeld Österreich: Sätze, Grenzen, Nachweis
Das amtliche Kilometergeld ist in Österreich der einfachste Weg, beruflich gefahrene Kilometer steuerlich geltend zu machen: ein Pauschalbetrag pro Kilometer, der alle Fahrzeugkosten abdeckt — Treibstoff, Versicherung, Service, Reifen, Wertverlust, Maut, Parkgebühren. Du musst also keine Belege sammeln. Was du brauchst, ist ein Nachweis der Kilometer.
Die aktuellen Sätze
| Fahrzeug | Satz je km | Jahresgrenze |
|---|---|---|
| PKW / Kombi | 0,50 € | 30.000 km |
| Mitbeförderte Person | 0,15 € zusätzlich | — |
| Fahrrad, Moped, Motorrad | 0,25 € (seit 01.07.2025) | 3.000 km (max. 750 €) |
Wichtig zur Historie: Der PKW-Satz wurde 2025 von 0,42 € auf 0,50 € angehoben — die erste Erhöhung seit vielen Jahren. Gleichzeitig wurden zunächst alle Verkehrsmittel auf 0,50 € vereinheitlicht; für Fahrrad, Moped und Motorrad wurde dieser Satz zum 1. Juli 2025 wieder auf 0,25 € halbiert. Wer noch mit 0,50 € fürs Rad kalkuliert, rechnet mit einer überholten Zahl.
Der Fahrrad-Jahresdeckel liegt seit 1. Januar 2025 bei 3.000 km (vorher 1.500 km) — bei 0,25 €/km sind das maximal 750 € im Jahr.
Wer das Kilometergeld nutzen kann
Das Kilometergeld gilt für berufliche Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug — also für Selbständige mit Privat-PKW im Betriebsvermögen unter 50 % beruflicher Nutzung, für Arbeitnehmer, die ihr eigenes Auto dienstlich einsetzen, und für Fahrten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung.
Zwei Abgrenzungen, die häufig übersehen werden:
- Der Arbeitsweg zählt nicht. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind mit dem Verkehrsabsetzbetrag beziehungsweise dem Pendlerpauschale abgegolten — dafür gibt es kein Kilometergeld. Das ist der Grund, warum ein Fahrtenbuch den Arbeitsweg als eigene Kategorie führen sollte und nicht einfach als „beruflich".
- Über 30.000 km im Jahr kannst du das Kilometergeld nicht mehr anwenden; dann sind die tatsächlichen Kosten nachzuweisen.
Bei über 50 % beruflicher Nutzung gehört das Fahrzeug ins Betriebsvermögen — dann wird über die tatsächlichen Kosten abgerechnet, nicht über das Kilometergeld.
Was als Nachweis verlangt wird
Für die steuerfreie Auszahlung beziehungsweise den Abzug brauchst du ein Fahrtenbuch oder gleichwertige Aufzeichnungen. Erwartet werden je Fahrt mindestens:
- Datum
- Zeitpunkt von Abfahrt und Ankunft
- Ausgangs- und Zielpunkt
- Zweck der Fahrt
- Kilometerstand bei Abfahrt und Ankunft beziehungsweise die gefahrenen Kilometer
- Reiseweg, wenn nicht der direkte Weg gefahren wurde
Die Uhrzeiten sind vor allem dann zwingend, wenn zusätzlich Tagesgelder (Diäten) geltend gemacht werden — dort ist die Reisedauer die Bemessungsgrundlage. ⚠️ Ob sie auch für einen reinen Kilometergeld-Nachweis in jedem Fall erforderlich sind, wird in Praktiker-Ratgebern unterschiedlich dargestellt; wer sie mitführt, ist sicher.
Formal gelten dieselben Grundsätze wie in Deutschland: zeitnah geführt, lückenlos, nachträgliche Änderungen nachvollziehbar. Eine Excel-Tabelle wird wegen der spurlosen Änderbarkeit regelmäßig nicht akzeptiert. Die vollständige Feldliste steht unter Pflichtangaben und Form in Österreich.
Ein Rechenbeispiel
Eine selbständige Beraterin fährt im Jahr 12.000 km beruflich mit dem eigenen PKW, dazu 800 km mit dem Rad zu Terminen in der Stadt:
- PKW: 12.000 km × 0,50 € = 6.000 €
- Rad: 800 km × 0,25 € = 200 €
- Summe: 6.200 € als Betriebsausgabe
Dafür sind keine Tankbelege nötig — aber die 12.800 km müssen im Fahrtenbuch nachvollziehbar sein. Genau hier scheitern die meisten: nicht am Rechnen, sondern am lückenlosen Aufzeichnen über zwölf Monate.
Kilometergeld oder Sachbezug — nicht verwechseln
Das Kilometergeld betrifft dein eigenes Fahrzeug, das du beruflich nutzt. Der Sachbezug betrifft den umgekehrten Fall: ein Firmenfahrzeug, das du privat nutzen darfst. Auch dort ist ein Fahrtenbuch relevant — als Nachweis für den halben Sachbezug: Halber Sachbezug und die 500-km-Regel.
Xorino Log rechnet das Kilometergeld mit dem amtlichen Satz automatisch, führt den Arbeitsweg getrennt (weil er nicht zählt) und erfasst die Uhrzeiten je Fahrt für den AT-Nachweis.
Quellen
- oesterreich.gv.at: Kilometergeld
- klimaaktiv mobil: Kilometergeld seit 1. Juli 2025 neu geregelt
- ÖGK: Kilometergeld: Senkung mit 01.07.2025
- WKO: Wie führe ich ein Fahrtenbuch? · Muster Fahrtenbuch
- sevdesk AT: Fahrtenbuch führen in Österreich
Kein Steuerrat. Dieser Artikel erklärt allgemeine Regeln und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Ob und wie sie auf deine Situation zutreffen, klärst du mit deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater. Stand: 15.08.2026 — Steuerrecht ändert sich; prüfe bei älteren Artikeln die Quellen.
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